Maßnahmenkatalog von TIM e.V. zur Zukunftssicherung des Tourismus in München
München, 20.03.2020 – Schwere Auswirkungen des Corona-Virus auf die Münchner Tourismuswirtschaft: Die Reisebeschränkungen betreffen alle Bereiche der touristischen Leistungskette und haben den Tourismus in München de facto zum Erliegen gebracht. Insbesondere klein- und mittelständische Unternehmen droht durch die dramatischen Umsatzrückgänge der wirtschaftliche Kollaps. Bedroht sind dadurch unzählige Arbeitsplätze, die Folge wäre ein massiver Beschäftigungsabbau. „Der Tourismus in München generiert rund 8,3 Mrd. Euro jährliche Bruttowertschöpfung, ist Arbeitgeber für circa 90.000 Menschen und trägt maßgeblich zu einer erfolgreichen Stadtentwicklung bei“, so Michael Höflich, Geschäftsführer des Tourismus Initiative München (TIM) e.V.. „Vordringliche Aufgabe muss es derzeit sein, die Existenz der touristischen Anbieter und die Arbeitsplätze während dieser Ausnahmesituation zu sichern.“
Für den Wohlstand und die Beschäftigung in München ist es wichtig, dass die touristische Infrastruktur, die touristischen Leistungsträger und insbesondere die Beschäftigten auch nach der Krise weiter zur Verfügung stehen. Deshalb muss alles dafür getan werden, dass die Akteure des Tourismus in München keinen bleibenden Schaden nehmen. Die beschlossenen Maßnahmen zum Kurzarbeitergeld, zu Steuerstundungen und zu Liquiditätshilfen waren erste richtige Schritte. Folgen müssen nun aber dringende weitere Maßnahmen, um die Perspektiven des Tourismus in München zu sichern.
Die Forderungen des Tourismus Initiative München (TIM) e.V.:
- Errichtung eines Rettungshilfefonds von Bund und Ländern analog der Fluthilfe von 2013 in Form von nicht rückzahlbaren Zuschüssen mit unverzüglichen Abschlagszahlungen für die Betroffenen. Übernommen werden müssen dabei zumindest teilweise die Fixkosten geschädigter Betriebe wie Miete und Pacht, um eine für alle Beteiligte spürbare Entlastung zu erreichen.
- Schnell wirkende, niedrigschwellige und vor allem leicht zugängliche Liquiditätshilfen für alle betroffenen Tourismusakteure und Leistungsträger. Die Haftungsfreistellung für die durchleitenden Banken und Sparkassen muss von aktuell 80 auf 100 Prozent angehoben werden.
- Ausweitung der Kurzarbeitsregelung auf Auszubildende, Verkürzung der Rückerstattungszeiträume bzw. Vorleistung sowie eine Erhöhung des Kurzarbeitergeldes, insbesondere für Kurzarbeit Null bei geschlossenen Betrieben. Dringend notwendig ist zudem eine schnelle und unbürokratische Bearbeitung der Kurzarbeitsanträge. In der vollkommen überlasteten Agentur für Arbeit in München müssen kurzfristig Kapazitäten ausgebaut werden, um eine schnelle Auszahlung zu gewährleisten.
- Finanzielle Unterstützung insbesondere auch für die Kultur- und Kreativwirtschaft: Um die vielfach existenzbedrohende wirtschaftliche Schieflage kultureller Einrichtungen wie beispielsweise Privattheater oder Konzertveranstalter abzufedern, ist ein spezielles Hilfspaket Kultur erforderlich.
- Gebührenrechtliche Hilfen der Stadt München: Orientiert an den steuerlichen Hilfen muss die Stadt Unternehmen, Gewerbetreibenden und sonstigen betroffene Institutionen erweiterte Möglichkeiten für die Stundung und den Erlass städtischer Gebühren bieten.
- Unterstützung der Stadt München für Gewerbemieter: Unternehmen und Institutionen, die gewerbliche Mieter und Pächter in städtischen Immobilien sind und von den aktuellen Corona-Allgemeinverfügungen belastet werden, sollen ihre Miete auf Antrag bis auf weiteres zinslos gestundet bekommen.
- Umfangreiche Kostenentlastung durch die Stadt München: Erlass oder zumindest Reduzierung bzw. Verlängerung des Zahlungsziels der Kosten für Strom, Wasser, Entwässerung, Straßenreinigung, Entsorgung (Müll) und Energie sowie eine befristete kostenfreie Benutzung des ÖPNV.
- Rechtliche Absicherung der Tourismusbranche: Übernahme von Ausfallbürgschaften und direkte Finanzhilfen von städtischer Seite sowie rechtlicher Schutz vor Vollstreckungsmaßnahmen aufgrund von Dauerschuldverhältnissen (Miet-, Leasing- und Kreditverträge).